Ergänzung: Die Versammlungsbehörden haben als Auflage eine maximale Länge von 1,5 Metern für alle Seitentransparente erteilt. Ebenso sollen alle Seitentransparente jeweils 2 Meter Abstand zueinander halten.
Ergänzung: Die Versammlungsbehörden haben als Auflage eine maximale Länge von 1,5 Metern für alle Seitentransparente erteilt. Ebenso sollen alle Seitentransparente jeweils 2 Meter Abstand zueinander halten.